Neue Allgemeinverfügung im Kreis MI-LK

(Update: 30.04.21 – Neu: Infos zu Werktagsgottesdiensten)

Aufgrund der neuen Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke, ist ab sofort der Nachweis eines tagesaktuellen* negativen Corona-Tests zur Teilnahme an Gottesdiensten erforderlich. Dieser muss am Eingang der Kirchen durch den Ordnungsdienst kontrolliert werden. Halten Sie dazu bitte das Ergebnis z.B. durch eines der Corona-Testzentren auf Ihrem Handy oder ausgedruckt bereit. Es muss ersichtlich sein, wann dieser Test durchgeführt wurde.

* “Tagesaktuell” bedeutet nach §4 Abs. 4 CoronaSchVO, dass der Test bei Vorlage des Ergebnisses nicht älter als 24 Stunden sein darf. Sie können sich also auch am Tag/Abend zuvor testen lassen.

Wo kann ich einen Test machen lassen?

  • Einen kostenlosen Test können Sie zum Beispiel im Drive-In-Testzentrum auf “Kanzlers Weide” in Minden (Termine sind möglich täglich von 6 – 20 Uhr) oder einem anderen Testzentrum der Mühlenkreiskliniken z.B. in Löhne machen. Einen Termin können Sie zuvor online buchen und zeigen dann vor Ort einen QR-Code vor, der Ihre Kontaktdaten bereits enthält. Es ist aber auch möglich sich ohne vorherigen Termin testen zu lassen.

    Hier finden Sie eine Übersicht aller Testzentren (Minden, Löhne, Herford, Kirchlengern, Lübbecke) mit den Links zu den jeweiligen Terminportalen.
  • Außerdem wird es die Möglichkeit geben sich in St. Peter und Paul, Bad Oeynhausen vor der Morgenmesse ab 9:00 Uhr durch geschultes Personal aus dem Seniorencentrum kostenlos testen zu lassen. Kommen Sie dazu bitte rechtzeitig, da das Ergebnis erst nach ca. 15min feststeht.

Für welche Kirchengemeinden gilt die Nachweispflicht?

Der Nachweis eines negativen Testergebnisses ist nur in den Gemeinden im Kreis Minden-Lübbecke notwendig. Sie gilt also für die Kirchen:

  • St. Peter und Paul, Bad Oeynhausen
  • St. Johannes Ev., Eidinghausen
  • St. Walburga, Porta Westfalica

Sie gilt explizit nicht für Gottesdienste in den Gemeinden:

  • St. Laurentius, Löhne
  • Heilig Kreuz, Vlotho

Hier ist nach wie vor die Teilnahme an den Gottesdiensten ohne Test, lediglich mit einer Anmeldung auf unserer Website, möglich.

Gelten die Regelungen auch für die Werktagsgottesdienste?

Die Nachweispflicht gilt für alle Gottesdienste sowie ähnliche Zusammenkünfte zur Religionsausübung, also auch für die Werktagsgottesdienste. Die Kontrolle der Tests ist dort aktuell leider nicht zu bewerkstelligen, daher müssen in den angesprochenen Gemeinden die Werktagsgottesdienste zunächst leider ausfallen. Wir informieren Sie aber weiterhin hier, sollte sich diesbezüglich etwas ändern.

Wie lange gilt die Allgemeinverfügug?

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 14. Mai 2021.

Zusammenfassung der aktuell geltenden Rahmenbedingen

Eine Zusammenfassung der aktuell geltenden Rahmenbedingungen für Gottesdienste in unseren Gemeinden finden sie jederzeit hier.