(Stand: 21.01.2021)
In Absprache mit dem Erzbistum und gemäß der geltenden Corona-Schutzverodnung gelten folgende Rahmenbedingungen für unsere Gottesdienste:
- Da die Zahl der Gottesdienstteilnehmer:innen begrenzt ist, muss sich für die Sonntags-, Feiertags- sowie Vorabendgottesdienste angemeldet werden. Die Anmeldung ist über das Formular hier auf der Webseite möglich. Anmeldungen können nur bis freitags, 12 Uhr bearbeitet werden.
- Für die Werktagsgottesdienste ist keine Anmeldung nötig.
- Die für alle Ansammlungen in geschlossenen Räumen geltenden Bestimmungen sind maßgeblich. In jeder Gemeinde wird ein kircheneigener Ordnungsdienst für die Umsetzung sorgen. Bitte halten Sie Abstand.
- NEU: Während des Gottesdienstes ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes erforderlich. Dazu zählen FFP2- (bzw. KN95-, N95-) sowie OP-Masken.
- Ein eigenes Gotteslob ist zu benutzen. Für die Zeit der Pandemie können aber Gotteslobe ausgeliehen werden, die auch mit nach Hause genommen werden dürfen.
- Der Gemeindegesang ist jedoch nicht gestattet.
- Eine Mundkommunion ist nicht möglich.
- Die Kommunion wird mit Einmalhandschuhen oder einer Zange gereicht.
- Der Friedensgruß erfolgt ohne Handgeben.
- Es darf sich vor und nach den Gottesdiensten auf dem Kirchengelände und den Kirchenräumen nicht versammelt werden.
- Die Körbe für die Kollekte werden zum Ende des Gottesdienstes am Ausgang aufgestellt.
- In der Hedwigskapelle in Exter finden bis auf Weiteres keine Gottesdienste mehr statt.
- Die Werktaggottesdienste finden nur in der Kirche statt und nicht in den sonst üblichen Kapellen bzw. Nischen.
- Alle aktuellen Informationen zum Umgang mit dem Corona Virus in den Gemeinden finden Sie im Ticker des Erzbistums.