3G Regelung für Gottesdienste ab 1. Advent

Ab dem ersten Advent (27. bzw. 28.11.21) finden die Gottesdienste in den katholischen Kirchen des Pastoralen Raumes WerreWeser ausschließlich unter 3G Bedingungen statt.

Zeigen Sie bitte am Eingang für den Einlass die entsprechenden Dokumente (Impf-, Test-, Genesungsnachweis sowie einen Identitätsbeweis z.B. den Personalausweis oder Führerschein) vor. Ein negativer PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden alt sein, ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden. Dies gilt für alle Gottesdienste.

Weiterhin gibt es eine Maskenpflicht auf dem Weg zum Sitzplatz und beim Singen.
Update 28.12.21: Es ist durchgängig von allen Teilnehmenden (außer bei der Ausübung liturgischer Dienste, soweit es notwendig ist) mindestens eine medizinische Maske zu tragen.

Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.

Anmeldungen zu den Sonntagsgottesdiensten sind nicht mehr erforderlich.

Wir möchten in dieser besonderen Zeit vielen Menschen die Möglichkeit geben, die Gottesdienste zu besuchen. Natürlich ist uns bewusst, dass es aufgrund der aktuellen Situation auch Unsicherheiten gibt, in einer vollen Kirche den Gottesdienst mitzufeiern.

Daher und um diejenigen im Blick zu behalten, die die 3G Bedingungen nicht erfüllen, bieten wir zu Weihnachten auch kurze Andachten in schriftlicher Form an, die man zu Hause selbst halten kann. Die Andachten liegen zeitnah in den Kirchen aus. Außerdem wird es zum Beispiel in der Gemeinde St. Walburga, wie im vergangenen Jahr, wieder eine “offene Kirche” mit Lichtinstallationen und verschiedenen Stationen geben.

Weitere Informationen zu den Angeboten im Advent folgen im kommenden WerreWeser Brief.

Manfred Pollmeier, Pfr.