Allgemeinverfügung des Kreises läuft aus
Die am 27.04.21 erlassene Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke läuft am 14.05. aus. Somit entfällt auch die Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses.
Die am 27.04.21 erlassene Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke läuft am 14.05. aus. Somit entfällt auch die Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses.
Aufgrund der neuen Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke, ist ab sofort der Nachweis eines tagesaktuellen negativen Corona-Tests zur Teilnahme an Gottesdiensten erforderlich.