(Stand: 02.02.2023)
In Absprache mit dem Erzbistum und gemäß der geltenden Corona-Schutzverodnung sowie Allgemeinverfügungen gelten folgende Rahmenbedingungen für unsere Gottesdienste:
- Zum 1. Februar 2023 sind die Maskenpflicht, die Isolationsvorschriften und weitere Schutzmaßnahmen im Kontext der Coronapandemie entfallen. Auf dieser Grundlage haben die Generalvikare der nordrhein-westfälischen (Erz)Bistümer festgestellt, dass auch für den kirchlichen Raum, insbesondere auch für Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung, kein Regelungsbedarf mehr besteht. Daher sind mit sofortiger Wirkung alle diesbezüglich bisher geltenden Vorschriften und Regelungen im Erzbistum Paderborn aufgehoben. Dessen ungeachtet bleibt es bei der Empfehlung, achtsam miteinander umzugehen.